Allg. Geschäfts-, Buchungs- und Stornierungsbedingungen
des Hotel Sauerbrey in Osterode – Friedrich-Ebert-Str. 129

 

Ergänzung aus aktuellem Anlass 23.03.2020

Alle Buchungen bis zum 31.08.2020 erhalten eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit bis drei Tage vor der Anreise.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unseren Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen.

Die Untervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn das vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.

Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über dem ihn dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung das Zimmer bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logiepreises (Listenpreis) in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

Preise

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den Preis angemessen anheben und hat den Gast davon in Kenntnis zu setzen.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Zahlungsbedingungen

Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen. Das Hotel ist grundsätzlich berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Grund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Gruppenreisen erhebt das Hotel eine Anzahlung von 50% des Endpreises der gebuchten Leistungen bis spätestens 15 Tage vor Reiseantritt.

Rücktritt des Hotels

Sofern ein Rücktritt des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt oder anderem nicht vom Hotel zu vertretende Umstände, falscher oder irreführender Angaben wesentlicher Tatsachen. Von Verstößen gegen den oben genannten Geltungsbereich oder wenn das Hotel Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Stornierungen und Umbuchungen

Nimmt ein Gast bestellte Hotelzimmer, Funktionsräume, vereinbarte Leistungen und Arrangements nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Die vom Hotel ersparte Aufwendung in Höhe von 20% werden dabei abgesetzt.

Für Individualgäste und Gruppen bis 14 Personen gelten folgende Abbestellungsfristen und Kostentragungspflichten:

vom 21. bis 4. Tag vor Anreise = 50% Stornierungskosten
ab dem 3. Tag vor Anreise = 90% Stornierungskosten.

Für Gruppen von mehr als 14 Personen werden gesonderte Abbestellungsfristen für Hotelzimmer, Funktionsräume, vereinbarte Leistungen und Arrangements geltend gemacht:

vom 41. bis 29. Tag vor Anreise = 30% Stornierungskosten
vom 29. bis 6. Tag vor der Anreise = 50% Stornierungskosten
vom 5. bis 0. Tag vor der Anreise 90% Stornierungskosten.

Kann der Hotelier das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahme für diesen
Zeitraum.

Sonstiges

Das Mitbringen von Speisen oder Getränken in den Hotelbereich wird ausdrücklich untersagt. Sollte dennoch der Verzehr von Getränken oder Speisen festgestellt werden müssen behält sich das Hotel vor ein entsprechendes Verzehrgeld (Korkengeld) mit mindestens € 5,– bis max. € 15,–/je Einheit zu berechnen.

 

Haftung des Hotels

Die Vertragspartner des Hotels, der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,- EURO, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 150,- EURO. Geld und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet nicht für unmittelbare Schäden an Fahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund, auch vor dem Hotel.

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.

Der Gast benutzt die Sauna auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einrichtung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht. Durch das Hotel vermittelte Fremdleistungen sind nicht durch das Hotel versichert.

Schlußbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllung und Zahlungsart in Osterode.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Sangerhausen. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Osterode am Harz.

Es gilt Deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.